Aktuelle LJV-Infos zu Corona
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Jägerinnen und Jäger in der Corona-Krise.
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Düsseldorf/Dortmund, 30. November 2020 (LJV NRW). In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Landtag NRW die Landesregierung beauftragt, zur Prävention gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf dem Verordnungsweg die Zulassung von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen für die Jagd analog zu anderen Bundesländern schnell und rechtssicher umzusetzen.
NRW-Landesregierung wird Zulassung von Nachtzieltechnik vorbereiten (Foto: Canva)
Weiterhin beauftragte der Landtag die Landesregierung,
Der Landesjagdverband NRW weist darauf hin, dass dieser Auftrag des NRW-Landtages an die NRW-Landesregierung zunächst noch umgesetzt und in geltendes Recht umgewandelt werden muss. Bis dahin bleibt Nachtzieltechnik in NRW verboten.
Natürlich wird der Landesjagdverband NRW seine Mitglieder über den Fortgang des Verfahrens weiter informieren.